Ist die wahre Wohnfläche um mehr als 10 % größer als die im Mietvertrag angegebene Größe, so darf der Vermieter die Miete auf Basis der wahren, also größeren Fläche verlangen.
LG Köln, Beschluss vom 03.07.2008, AZ: 11 T 160/08
Der Mieter ist verstorben; die Erben sind nicht auffindbar. Der Vermieter kann beim Nachlassgericht einen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers stellen.