Sie möchten Ihre Wohnung neu vermieten und wollen die maximal zulässige Miete bestimmen?
Wir berechnen für unsere Mitglieder, welche Miethöhe unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) noch verlangt werden darf.
in der HEV-Mitgliedschaft
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Die zulässige Höchstmiete als legale Miete ist in jedem Fall konkret zu berechnen, da Verstöße mit einem Bußgeld bis 500.000 € geahndet werden. Der Vermieter hat dem Mieter vor Vertragsschluss eine Auskunft nach § 6 Abs. 4 MietenWoG Bln zu erteilen. Hierzu muss auch die Stichtagsmiete angegeben werden, welche die Mieterobergrenze nicht überstiegen darf. Vorlagen hierzu finden Sie im HEV Formular - Center.
MietenWoG Bln