Wir prüfen Ihren konkreten Sachverhalt!
Der Mieter mindert die Miete? Sie wissen nicht genau, ob er das darf? Sie möchten wissen, ob der Minderungsbetrag gerechtfertigt ist?
Der Mieter zahlt verspätet oder ist bereits im Zahlungsrückstand?
Wir prüfen Ihren konkreten Sachverhalt!
Gern erläuterten wir Ihnen, unter welchen Umständen ein Mieter zur Minderung berechtigt ist. Denn nicht jeder kleine Mangel berechtigt zur Mietminderung!
Sollte eine Minderung berechtigt sein, muss die korrekte Minderungsquote ermittelt werden.
Im Fall eines Zahlungsrückstandes bewahrt Sie ein sofortiges, richtiges Handeln vor weiterem Schaden!
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