Sie möchten Ihre Wohnung neu vermieten und wollen die maximal zulässige Miete bestimmen?
Wir berechnen für unsere Mitglieder, welche Miethöhe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden darf.
Aktuell gelten die Bestimmungen der "Mietpreisbremse", die wir gern - konkret auf Ihre Wohnung bezogen - mit Ihnen besprechen!
Ab Anfang 2020 wird das Berliner Mietendeckel - Gesetz (Berliner MietenWoG) in Kraft getreten sein! Dann gelten völlig neue Regeln zur Berechnung der Miete! Es gibt gesetzlich festgelegte Mietobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Wohnlage spielt hierbei keine Rolle! Für eine moderne Ausstattung der Wohnung kann es einen Zuschlag von 1,00 €/qm geben.
in der HEV-Mitgliedschaft
Schon ab 65 EUR/ Jahr alle Vorteile nutzen!
Die zulässige Höchstmiete als legale Miete ist in jedem Fall konkret zu berechnen,
da Verstöße mit einem Bußgeld bis 500.000 € geahndet werden.
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Haben Sie Fragen zum Mietspiegel? Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gern Zeit für Sie.