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Mietspiegel Berlin 2021

Sie möchten Ihre Wohnung neu vermieten und wollen die maximal zulässige Miete bestimmen?

Wir berechnen für unsere Mitglieder, welche Miethöhe unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse verlangt werden darf.

 

Sie möchten prüfen, ob Sie die Miete für Ihre bereits vermietete Wohnung erhöhen dürfen? 
Auch dabei helfen wir unseren Mitgliedern.

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Mietpreisrechner

Berechnung nach Berliner Mietspiegeltabelle 2021 topaktuell: Werte aus Mai 2019
1919 - 1949
unter 40 m²
einfach
Mittelwertk. A. €
Spanne0,00-0,00 €

Haben Sie Fragen zum Mietspiegel? Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gern Zeit für Sie.

Hintergrundinfos zum Berliner Mietspiegel

Mietspiegel ABC

Der Berliner Mietspiegel ist eine Mietpreis-Tabelle, die die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegelt.
Diese Tabelle gliedert sich nach 

  • Baujahr
  • Wohnfläche
  • Wohnlage 

und wird alle zwei Jahre von der Senatsverwaltung (SenSW) neu herausgeben. 

Mithilfe weiterer Wohnwertmerkmale zu den Bereichen

  • Bad/WC
  • Küche
  • Wohnung
  • Gebäude 
  • Wohnumfeld  

kann die zulässige Miete punktgenau ermittelt werden.

Wozu braucht man den Berliner Mietspiegel?

Mieterhöhung
Der Vermieter ist berechtigt, die Miete im laufenden Mietverhältnis an die „ortsübliche Vergleichsmiete“ anzupassen (§ 558 BGB).
Dazu muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen, wozu er die Mietspiegelwerte aus der Tabelle heranziehen kann. 
Der Mietspiegel Berlin ist daher grundsätzlich ein geeignetes Mittel, die geforderte Mieterhöhung zu begründen. 

Berechnung der Neuvertragsmiete 
Seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse (01.06.2015) müssen Berliner Vermieter die zulässige Miete grundsätzlich nach dem Berliner Mietspiegel berechnen!
Denn nach den Regeln der Mietpreisbremse darf die Miete im Falle einer Vermietung nur 10 % über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. 

Zur Mietpreisbremse gibt es einige wenige Ausnahmen (z. B. höhere Vormiete oder Erstvermietung nach umfassender Modernisierung).
Beruft sich der Vermieter auf eine Ausnahme zur Mietpreisbremse, muss er den Mieter hiervon vor Vertragsschluss in Kenntnis setzen (§ 556 g Abs. 1a BGB).

Mietspiegel Berlin - Anwendung in 2020?

Der "Berliner Mietendeckel“ (Mieten WoG Bln) wird den Mietspiegel überwiegend ablösen.
Bis zum Inkrafttreten des Mietendeckels - voraussichtlich im Februar 2020 - können die zulässigen Mieten jedoch weiterhin nach dem Berliner Mietspiegel 2019 (zzgl. 10 % Zuschlag) ermittelt werden. 
Dieser Werte sind deutlich höher als die Mietobergrenzen des Mietendeckels. 

Berliner Mieter können auch noch im Jahr 2020 vom Vermieter eine Mietabsenkung verlangen, wenn ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse verliegt.

Darüber hinaus findet der Berliner Mietspiegel 2019 auch in 2020 weiterhin Anwendung für Mietwohnungen, die nicht dem Berliner Mietendeckel unterliegen. Dazu zählen Wohnungen ab Baujahr 2014. 

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