Beitragsordnung des HEV Berlin Online – Hauseigentümer & Vermieterverein zu Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr, Zusatzhonoraren - in der Fassung vom 15.01.2020
§ 1 Jedes Mitglied hat jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
- Der Beitrag ist zu Beginn eines Kalenderjahres fällig und im Voraus zu entrichten oder mit der Aufnahme fällig. Das Mitglied erhält hierüber eine Beitragsrechnung.
- Auch das im Laufe eines Kalenderjahres eintretende Mitglied hat den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Eine anteilige Berechnung des Beitrages ist unzulässig.
§ 2 Neu eintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr i. H. v. 25 € zu entrichten, die sofort fällig und zahlbar ist.
§ 3 Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach dem gewünschten Beratungsangebot wie folgt, das das Mitglied selbst auswählte:
- BASIS-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 65 € / Kalenderjahr
- geeignet bei wenig Beratungsbedarf
- Leistungsanspruch 2 Rechtsberatung pro Kalenderjahr á 20 Minuten
- KOMPAKT-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 135 € / Kalenderjahr
- geeignet bei mittlerem Beratungsbedarf
- Leistungsanspruch 4 Rechtsberatungen pro Kalenderjahr á 20 Minuten
- PROFI-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 195 € / Kalenderjahr
- geeignet bei höherem Beratungsbedarf
- Leistungsanspruch 6 Rechtsberatungen pro Kalenderjahr á 20 Minuten
§ 4 Jedes Mitglied kann – je nach Kapazitätslage - grundsätzlich weitere Beratungsleistungen entgeltlich in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür betrage 69 € /30 Minuten brutto.
§ 5 Die Bestimmungen des § 6 der Vereinssatzung vom 13.01.2020 bleiben unberührt.