Ist die wahre Wohnfläche um mehr als 10 % größer als die im Mietvertrag angegebene Größe, so darf der Vermieter die Miete auf Basis der wahren, also größeren Fläche verlangen.
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AG München, Urteil vom 12.01.2021, AZ: 473 C 11647/20
Der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst und nahe Angehörigen benötigt. Gilt das auch für ein Au-Pair, das der Vermieter