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Mieterhöhung bei Flächenabweichung

BGH, Urteil vom 08.07.2009, AZ: VIII ZR 205/08

Ist die wahre Wohnfläche um mehr als 10 % größer als die im Mietvertrag angegebene Größe, so darf der Vermieter die Miete auf Basis der wahren, also größeren Fläche verlangen.