Die Mietkaution ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 551 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzfest anzulegen. Zulässig ist ausschließlich eine sichere Anlageform, die dem gesetzlichen Schutz des Mieters entspricht.
Gerne beraten wir unsere Mitglieder umfassend zu den rechtlichen Anforderungen und praktikablen Möglichkeiten der sicheren Anlage von Mietkautionen – einschließlich geeigneter Kontomodelle, zulässiger Alternativen und typischer Fehlerquellen in der Praxis.
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