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Mietkaution sicher anlegen

Die Mietkaution muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§551 BGB) angelegt werden. Gerne beraten wir unser Mitglied rund um das Thema „Mietkaution sicher anlegen“.

Wer keinen Beratungstermin mehr benötigt, findet in unserem Vorlagenpool direkt die Vorlage für den Auftrag zur Anlage von Kündigungsgeld als Mietkautions-Treuhandkonto. Mitglieder des Hauseigentümervereins Berlin e.V. können dies ganz unkompliziert bei der Berliner Sparkasse erledigen. Dies gilt auch für Nichtkunden der Berliner Sparkasse.

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Leiterin Privatkundencenter 121
Schoßstraße 35
12163 Berlin

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