Ein Mietverhältnis können die Erben als Vermieter wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn die Kündigung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.
Ein Mietverhältnis können die Erben als Vermieter wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn die Kündigung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.