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Erbengemeinschaft: Kündigung eines Mietvertrages vermieterseits mit Stimmenmehrheit

BGH, Urteil vom 11.11.2009, AZ: XII ZR 210/05

Ein Mietverhältnis können die Erben als Vermieter wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn die Kündigung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.