Das Landgericht Berlin hat dem Mieter ein Einsichtsrecht in die Verbrauchsdaten der Mitmieter zugestanden. Denn die Verbrauchsdaten der anderen Mieter können für die Überprüfung der eigenen Abrechnung relevant sein. Datenschutzrechtlich relevante Einzelheiten könnten z. B. geschwärzt werden, dann wär dem Datenschutz genüge getan.