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Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses – Beleidigung

LG Berlin, Urteil vom 20.03.2013, AZ: 65 S 403/12

Enthält ein Widerspruchsschreiben des Mieters auf einem ihm zugegangenen Mahnbescheid Äußerungen wie „kriminelle Hausverwaltungsgeschäft und Machenschaften des Vermieters“ so rechtfertig dies nicht in jedem Fall die Kündigung des Mietverhältnisses.