Sie sind hier

Eigenbedarfskündigung

LG Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012, AZ: 5 S 42/12

Eine Eigenbedarfskündigung ist zu begründen. Auch die ernsthafte Absicht des Vermieters, zwischen sich und seiner Ehefrau eine räumliche Trennung herbeizuführen, ist als Eigennutzung anerkannt. Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund liegt jedenfalls vor, wenn sich die Ehegatten entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft aufzugeben.