Eine leichte Durchfeuchtung eines Kellers in einem Altbau (Baujahr 1923), in dem eine Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände nicht möglich ist, ist kein Mangel i. S. d. § 536 BGB und berechtigt daher nicht zur Mietminderung.
Sie sind hier
Mietminderung – feuchter Keller
AG Amtsbach, Urteil vom 05.02.2013, AZ: 2 C 2268/11
Weitere Beiträge zum Thema Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2024, AZ: 67 S 264/22 sowie LG Berlin, Beschluss vom 09.11.2023, AZ: 66 S 38/23
Eigenbedarf Berlin - 2 neue Urteile: Räumungsfrist 2 Jahre + Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
In einem Rechtsstreit berief sich der Mieter erfolgreich auf die Sozialklausel (§ 574 Abs. 2 BGB) und erstreitet eine Räumungsfrist von 2 Jahren. In einem anderen Verfahren wurde der Vermieter zum Schadensersatz nicht nur bezüglich der Umzugskosten, sondern auch der Mietdifferenz (neue Wohnung zur alten Wohnung) von unbegrenzter Dauer verurteilt!
BGH-Urteil vom 27.09.2023, AZ: VIII ZR 88/22
Untervermietung auch bei einer Nebenwohnsitz Wohnung
Muss der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung erlauben, wenn die Wohnung nur als Nebenwohnsitz genutzt wird?
AG München, Urteil vom 12.01.2021, AZ: 473 C 11647/20
Eigenbedarf - Kündigung zur Unterbringung eines Au Pair?
Der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst und nahe Angehörigen benötigt. Gilt das auch für ein Au-Pair, das der Vermieter
LG Berlin, Urteil vom 30.11.2020, AZ 64 T 49/20
Neue Rechtsprechung zur Untervermietung
Muss sich der Untermieter auf Verlangen des Vermieters persönlich vorstellen? Ist die Untervermietung einer Einzimmerwohnung möglich?
BGH, Urteil vom 08.07.2020, AZ: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18