Der Vermieter darf auch kurze Zeit nach dem Abschluss des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorhersehbar war, dass die Wohnung für einen Familienangehörigen gebraucht würde.
Der Vermieter darf auch kurze Zeit nach dem Abschluss des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorhersehbar war, dass die Wohnung für einen Familienangehörigen gebraucht würde.