Der Vermieter darf auch kurze Zeit nach dem Abschluss des Mietvertrages wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorhersehbar war, dass die Wohnung für einen Familienangehörigen gebraucht würde.
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Eigenbedarf: Kündigung bei kurzer Mietdauer
BGH, Urteil vom 20.03.2013, AZ: VIII ZR 233/13
Weitere Beiträge zum Thema Mietrecht
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2024, AZ: 67 S 264/22 sowie LG Berlin, Beschluss vom 09.11.2023, AZ: 66 S 38/23
Eigenbedarf Berlin - 2 neue Urteile: Räumungsfrist 2 Jahre + Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
In einem Rechtsstreit berief sich der Mieter erfolgreich auf die Sozialklausel (§ 574 Abs. 2 BGB) und erstreitet eine Räumungsfrist von 2 Jahren. In einem anderen Verfahren wurde der Vermieter zum Schadensersatz nicht nur bezüglich der Umzugskosten, sondern auch der Mietdifferenz (neue Wohnung zur alten Wohnung) von unbegrenzter Dauer verurteilt!
BGH-Urteil vom 27.09.2023, AZ: VIII ZR 88/22
Untervermietung auch bei einer Nebenwohnsitz Wohnung
Muss der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung erlauben, wenn die Wohnung nur als Nebenwohnsitz genutzt wird?
AG München, Urteil vom 12.01.2021, AZ: 473 C 11647/20
Eigenbedarf - Kündigung zur Unterbringung eines Au Pair?
Der Vermieter darf das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst und nahe Angehörigen benötigt. Gilt das auch für ein Au-Pair, das der Vermieter
LG Berlin, Urteil vom 30.11.2020, AZ 64 T 49/20
Neue Rechtsprechung zur Untervermietung
Muss sich der Untermieter auf Verlangen des Vermieters persönlich vorstellen? Ist die Untervermietung einer Einzimmerwohnung möglich?
BGH, Urteil vom 08.07.2020, AZ: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18