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Zensus 2022 startet am 15.05.2022 - Mitwirkungspflichten für sämtliche Eigentümer*innen

Was ist der Zensus?

Ab dem 15. Mai 2022 startet in Deutschland eine "Volkszählung", der sogenannte Zensus 2022. Hierbei geht es in erster Linie um eine Aktualisierung der Einwohnerzahlen des Landes, aber auch um eine Erfassung der Wohnsituation der Menschen. Dies ist notwendig, um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben.

 

WICHTIG:
Im Rahmen des ZENSUS 2022 findet auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) statt. Hieran müssen sämtliche Vermieter*innen, Eigentümer*innen und Verwalter*innen aktiv mitwirken.

 

Was genau wird gezählt und wobei müssen Bürger*innen mitwirken?

Eine vereinfachte Darstellung zum Zensus 2022 - es gibt zwei Arten und zwar 

 

a) die "Volkszählung" -  Mitwirkung nur nach Aufforderung 

Hier geht es um die Ermittlung der aktuellen Einwohnerzahl nebst Zusammensetzung der Bevölkerung wie z. B. Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft. Dazu greifen die Statistikämter vorrangig auf Daten der bereits bestehenden Melderegister zurück. Ergänzend hierzu findet nur eine stichprobenartige Haushaltsbefragung (ca. 10% der Bevölkerung = 10,2 Mio Einwohner) statt, um die Qualität der Datenbasis zu verbessern. Hierauf müssen nur Bürger*innen  nur antworten, wenn sie hierzu explizit aufgefordert werden.

 

b) die Gebäude- und Wohnungszählung - Mitwirkungspflicht für alle Eigentümer, Vermieter, Verwalter!

Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) müssen sämtliche privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum Auskünfte erteilen. Gleiches gilt für gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

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Die Gebäude- und Wohnungszählung - wichtige Hinweise für Vermieter, Eigentümer, Nießbraucher, Verwalter etc. 

Zur Ermittlung des Gebäude- und Wohnungsbestand sowie deren Wohnsituation werden ca. 23 Millionen Personen befragt. 

Wer wird befragt?

  • Eigentüme*rinnen
  • Verwaltungen sowie weitere
  • Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Gebäuden oder Wohnungen

Vermieter müssen Mieter über Datenmeldung informieren (Datenschutz)

Laut Zensusgesetz ist die Auskunft persönlicher Daten verpflichtend. Die Weitergabe solcher Angaben ist aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung ( Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO) erlaubt und eine Zustimmung der Betroffenen nicht notwendig. Mieter müssen jedoch über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden.
 
NEU Musterschreiben für Vermieter: eine entsprechende Vorlage finden HEV-Mitglieder im HEV-Formularcenter (Sofort-Download, 24/7).

 

Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung konkret ab?

Im Mai 2022 erhalten sämtliche Auskunftspflichtigen vom jeweiligen statistischen Landesamt Post mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen.

 

Es erwarten Sie u. a. nachfolgende Fragen*  

  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)
  • Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen etc.)
  • Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)
  • Baujahr
  • Zahl der Wohnungen im Gebäude
  • Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)
  • Energieträger der Heizung (Heizöl, Gas etc.)
  • Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)
  • Leerstandsgründe, Leerstandsdauer
  • Fläche der Wohnung
  • Zahl der Räume
  • Nettokaltmiete
  • Namen von bis zu zwei Bewohner*innen
  • Zahl der Bewohner*innen

* Zensus 2022 - Musterfragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung (Angabe des Statistischen Bundesamtes)

 

Wir schätzen die Bearbeitungsdauer für diesen Fragebogen auf ca. 20 Minuten, wenn alle erforderlichen Dann bekannt sind. 

 

Hinweis: 
Die Abgabe dieser Daten hat nichts mit Ihrer Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform zu tun. Dies ist ein eigener Vorgang und erfolgt erst im 3. Quartal 2022.