Weitere gesetzliche Verschärfungen in Vorbereitung (Bußgeld, deutliche Beschränkung bei Kurzeitverträgen und Möblierungszuschlag).
Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert
Der Bundestag hat heute (26.06.2025) eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Damit bleibt die Mietpreisbremse in allen bestehenden Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin in Kraft.
Was bedeutet das? In vielen Städten und Gemeinden bleibt die zulässige Miethöhe bei der Neuvermietung einer Immobilie gesetzlich begrenzt.
Was ist darüber hinaus geplant?
Neben der reinen Verlängerung der Mietpreisbremse werden derzeit weitere Verschärfungen diskutiert. Diese sind noch nicht beschlossen, aber politisch im Gespräch bzw. bereits als Gesetzesinitiative eingebracht:
I. Einführung von Bußgeldern bei Verstößen
- bis zu 100.000 € bei vorsätzlicher Missachtung der Mietpreisbremse
- derzeit in der Prüfung durch Bundestagsausschüsse
II. Eingrenzung des Begriffs „Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch“
- Ziel: Vermeidung von Kettenmietverträgen zur Umgehung der Mieterschutzregeln
- Bundesrat schlägt 6-Monats-Grenze als Schwelle vor
III. Möblierungszuschlag begrenzen und offenlegen
- Geplant ist, den Zuschlag künftig auf 1 % des Möbel-Zeitwerts pro Monat zu deckeln.
- Der Zuschlag soll im Mietvertrag transparent ausgewiesen werden.
Eine parlamentarische Beratung dieser Punkte wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 oder im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.