Wichtig für Vermieter: Kabel-TV-Gebühren ab 07/2024 nicht mehr umlegbar
Was Vermieter dazu wissen sollten:
Kabel-TV als Nebenkostenprivileg
Die meisten Mehrfamilienhäuser stellen ihren Nutzern Kabel-TV über Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) zur Verfügung.
Die hierfür monatlich anfallenden Kosten durften Vermieter bisher als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Dies sogar dann, wenn der Mieter den Anschluss gar nicht nutzte. Damit ist in Kürze Schluss: zum 01.07.2024 fällt dieses Nebenkostenprivileg weg. Das ergibt sich aus der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Bestehende Kabel-TV Verträge können grundsätzlich per Sonderkündigungsrecht entsprechend beendet werden.
Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs?
Fallen nach dem 01.07.2023 weiter Kabel-TV Kosten an, dürfen Vermieter diese nicht mehr an ihre Mieter weitergeben. Da in Deutschland ca. 12,5 Millionen Haushalte ihre TV-Versorgung aus dem Breitband-Kabelnetz erhalten, hat dies eine hohe praktische Relevanz.
Hintergrund dieser Änderung ist, dass sich die Verbraucher - ähnlich wie bei Mobilfunk oder Strom etc. - einen neuen Anbieter ihrer Wahl aussuchen sollen dürfen. Stärkerer Wettbewerb wiederum führt zur einer Reduzierung der Preise.
Was sollten Vermieter tun?
Schreiben Sie Ihren Mieter an und weisen Sie ihn auf die neue Rechtslage hin. Bisher war die Bereitstellung des Kabel-TV-Anschluss eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters. Zusätzlich sollten Sie Ihre Mieter auf seine sonstigen TV-Empfangsmöglichkeiten (z. B. DVB-T2) hinweisen. Dies gilt insbesondere für ältere Mieter. Es kann auch die Möglichkeit bestehen, dass Mieter einen eigenen Einzelvertrag mit dem bisherigen Kabel-TV-Anbieter abschließen. Vorab wäre zu prüfen, ob die Umstände dies erlauben.
Für HEV-Mitglieder
Wir haben Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben "Anschreiben Mieter zum Kabel-TV / TKG" in unserem HEV-Formular-Center (Sofort-Download, 24/7) hinterlegt.