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Wann darf ich den Rasen mähen?

Informationen zum Betrieb von Rasenmähern

Zu beachten sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 08. November 2011.

Wann darf ich den Rasen mähen?

Motorbetriebene Gartengeräte (Rasenmäher, Rasentrimmer, Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren, Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen, Motorhacken, Vertikutierer und Schredder) dürfen in Wohngebieten an Werktagen (auch samstags) von 7 – 20 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt ein generelles Betriebsverbot.

Welche Beschränkungen sind zu beachten?

Für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gilt darüber hinaus ein Betriebsverbot werktags in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr.

Wo findet diese Verordnung keine Anwendung?

In bestimmten Gebieten (Misch-, Gewerbe- und Industriegebiet) findet diese Regelungen keine Anwendung. Als welches Gebiet Ihr Stadtteil ausgewiesen ist, erfahren Sie beim Bauamt Ihres jeweiligen Bezirkes.

Was passiert wenn gegen diese Vorschrift verstoßen wird?

Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Hausordnung und andere privatrechtliche Vereinbarungen beachten

Neben den o. a. Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind stets auch privatrechtliche Vereinbarungen (Satzung des Kleingartenvereins etc.) über besondere Mähzeiten zu beachten.