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Mietendeckel Berlin

Mietenstopp + neue Höchstmieten bei Vermietung + Bußgeld bei zu hoher Miete! 

Worum gehts beim „Berliner Mietendeckel“?

Das Land Berlin schafft ein neues Gesetz, dass die Mieten sowohl im laufenden Mietverhältnis und vor allem im Falle einer Vermietung stark reguliert. Es tritt voraussichtlich ab 01.01.2020 und gilt für die Dauer von 5 Jahren. In Bezug auf Mieterhöhungen wird das Landesgesetz voraussichtlich eine Rückwirkung zum 18.06.2019 enthalten, damit Vermieter bis dahin keine Erhöhungen mehr wirksam verlangen können. Unter diese Regelungen fallen ca. 1,5 Millionen Berliner Wohnungen des frei finanzierten Wohnungsbaus.

 

Das müssen Sie als Berliner Vermieter dringend wissen:

  • keine (normalen) Mieterhöhungen nach § 558 BGB mehr möglich (Rückwirkung zum 18.06.2019)
  • neue Mietobergrenzen („Höchstmiete") bei Neuvermietung und sogar für Bestandsmieten 
  • hohe Bestandsmieten: Mieter kann auf Antrag behördliche Absenkung auf die neue „Höchstmiete“ verlangen
  • Wiedervermietung: nur Miethöhe des Vormieters, weiter gedeckelt durch die die „Höchstmiete“ 
  • Verstoß gegen Mietobergrenze ist Ordnungswidrigkeit (Bußgeld von bis zu 500.000 €)
  • Modernisierungen: Mieterhöhungen mit Anstieg der Nettonkaltmiete um mehr nicht mehr als 1,00 €/qm.

 

Vermietung: Wie hoch darf die Miete sein?

Als Vermieter müssen Sie dann in jedem Fall die neuen Mietobergrenzen beachten! Voraussichtlich wird es so sein, dass Sie die Miete des Vormieters verlangen dürfen. Diese darf allerdings nicht die vom Land Berlin festgesetzte Mietobergrenze (Höchstmiete) übersteigen!  Die Mietpreisbremse als Maßstab zur Findung der zulässigen Miethöhe bei Vermietung ist dann irrelevant! 

 

Wie hoch werden die neuen Mietobergrenzen sein?
Der Berliner Senat legt die die neuen Mieterobergrenzen erst noch festlegt. Möglicherweise dient der aktuelle Berliner Mietspiegel 2019 dann als Richtlinie bezüglich Mietobergrenzen bei einer Wiedervermietung. Denn ansonsten hätte der Berliner Mietspiegel keinerlei Bedeutung mehr. 

 

Vermietung

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Bußgeld bei zu hoher Miete
Ein Verstoß gegen die neuen Mietobergrenzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden kann. 

 

Was ist mit bereits sehr hohen Bestandsmieten?
Es soll für Mieter die Möglichkeit bestehen, bereits sehr hohe Mieten auf Antrag behördlich absenken zu lassen. Diese Absenkung erfolgt dann voraussichtlich auf die neue Mietobergrenze.
 
Ausnahmen vom „Mietendeckel“

zB

  • Neubau (ab 2014)
  • Sozialer Wohnungsbau

 

Ausnahme: Härtefallregelung bei wirtschaftlicher Unterdeckung 
Ein Vermieter soll sich von den Beschränkungen des Mietendeckels auf Antrag bei der Behörde befreien lassen können. Den wirtschaftlichen „Notstand“ hat der Vermieter zu beweisen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, ist der Vermieter weder am Mietenstopp noch an die Mietobergrenzen bei Vernietung gebunden. 

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt. Wir beraten Sie gern in Ihrem konkreten Einzelfall!

Thema Nr. 1 für Berliner Vermieter

Neuvertrag

Es ist extrem wichtig, die richtige Miethöhe vor einer Vermietung zu ermitteln. 

Es gelten die strengen Bedingungen des "Berliner Mietendeckels". Verstöße hiergegen sind eine Ordnungswidrigkeit und können teuer werden (Bußgeld bis 500.000 EUR)!

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