BERLIN: Kappungsgrenze auf 15 % begrenzt
Die Miete kann in Berlin nur noch um 15 % innerhalb von 3 Jahren erhöht werden. Von dieser Möglichkeit haben bereits auch die Landesregierungen von Hamburg und München Gebrauch gemacht.
Seit wann gilt die Begrenzung?
Die Verordnung ist am 19. Mai 2013 in Kraft getreten und gilt für fünf Jahre. Somit gilt diese Begrenzung für alle Mieterhöhungsverlangen, die dem Mieter nach dem 19.Mai 2013 zugegangen sind.
Die Kappungsgrenze gilt für das gesamte Stadtgebiet
Damit unterstellt der Berliner Senat, dass in ganz Berlin die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Überschreitung der 15% Grenze führt nicht zur Unwirksamkeit
Die Mieterhöhungserklärung, die die Grenze von 15% überschreitet, ist nicht insgesamt, sondern nur hinsichtlich dieser Überschreitung unwirksam.
Kein „Nachholen“ von versäumten Mieterhöhungen
Auch wenn die Miete bereits 10 Jahre unverändert ist, können versäumte Mieterhöhungsmöglichkeiten nicht nachgeholt werden.
Keine Bindung bei Neuvermietungen
Derzeit können noch marktübliche Mieten bei einer Neuvermietung verlangt werden. Denn die Kappungsgrenze ist nur bei einer Mieterhöhungbei einem bereits bestehenden Mietverhältnis zu beachten.