Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner gestrigen Entscheidung (AZ: 1 BvR 972/20) einen Eilantrag von Berliner Vermietern abgelehnt, der sich gegen die anstehende Absenkung von Mieten richtete.
Damit ist der letzte Versuch, die Absenkung zumindest vorläufig auszusetzen, gescheitert. Das Gericht entschied, dass kein vorläufiger Rechtsschutz gewährt wird. Denn es würde weder ein irreversibler Schaden noch ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand für den Vermieter entstehen.
Frist zur Absenkung läuft!!!
Berliner Vermieter sind verpflichtet, "überhöhte Mieten" fristgerecht zum 23.11.2020 zu reduzieren (§ 5 MietenWoG Bln).
Hinweis: Die ersten Mieter kontaktieren bereits ihre Vermieter wegen einer Teilabsenkung für November, da diese Miete in Kürze fällig wird. Die einzelnen Bezirksämter unterstützen Mieter auch bei der Durchsetzung.
Was ist zu tun? Berechnen Sie die neue Mietobergrenze nach den gesetzlichen Vorgaben. Mieter sollten in den nächsten Tagen entsprechend angeschrieben werden. Verwenden Sie professonelle Vorlagen, um sich Ihre Vermieterrechte zu sichern. Achten Sie auf einen Zugangsnachweis.
Was passiert, wenn ich als Vermieter einfach nicht absenke?
Das Fordern oder Entgegennehmen einer überhöhten Miete stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 11 Abs.1 Nr. 4 MietenWoG Bln). Hiermit sind empfindliche Bußgelder verbundenund und zwar Monat für Monat. Der Mieter kannzusätzlichauch mit anwaltlicher Hilfe oder dem örtlichen Mieterverein die Absenkung einfordern.