Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die neue Mietpreis-Tabelle herausgeben. Dieser beinhaltet - unter Berücksichtigung von Lage, Baualter und Ausstattung der Wohnung - die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete".
Die ORTSÜBLICHE VERGLEICHSMIETE ist relevant für
- Mieterhöhungen bei Bestandsmietern (§§ 558 ff BGB - Anpassung der Miete im laufenden Mietverhältnis)
- Berechnung der Miethöhe bei einer Neuvermietung (Mietpreisbremse)
Sie können eine erste Überprüfung auch gern über unseren Mietpreis-Rechner vornehmen!
Sie möchten Ihre Wohnung neu vermieten und wollen die maximal zulässige Miete bestimmen?
Dann rufen Sie uns gern an!
Wir helfen auch bei der Berechnung von Mieterhöhungen Ihres aktuellen Mieters!