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Berliner Mietspiegel 2019 ist veröffentlicht!

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die neue Mietpreis-Tabelle herausgeben. Dieser beinhaltet - unter Berücksichtigung von Lage, Baualter und Ausstattung der Wohnung - die sogenannte "ortsübliche Vergleichsmiete". 

Die ORTSÜBLICHE VERGLEICHSMIETE  ist relevant für 

  • Mieterhöhungen bei Bestandsmietern (§§ 558 ff BGB - Anpassung der Miete im laufenden Mietverhältnis) 
  • Berechnung der Miethöhe bei einer Neuvermietung  (Mietpreisbremse) 

Sie können eine erste Überprüfung auch gern über unseren Mietpreis-Rechner vornehmen!

zum Mietpreisrechner

Sie möchten Ihre Wohnung neu vermieten und wollen die maximal zulässige Miete bestimmen?

Dann rufen Sie uns gern an!

Wir helfen auch bei der Berechnung von Mieterhöhungen Ihres aktuellen Mieters!