Verbot für Gas- und Ölheizungen sowie ein EU-Sanierungszwang auf Energieklasse D bis 2033 geplant!
Das betrifft zunächst Eigentümer, Vermieter und WEG´s mit älteren Bestandsbauten. Aber auch für Mieter würde es teuer werden: denn auf sie würden erhebliche Mieterhöhungen wegen energetischer Modernsierungen zukommen.
Ein aktueller Überblick (03/2023)
Es gibt zwei neue Gesetzesvorhaben, die auf eine zeitnahe Sanierung des Wohnungsbestandes in Deutschland abzielen. Vermietern drohen dann erhebliche Kosten. Aber auch für Mieter würde es teurer werden.
Denn sollte es hierzu tatsächlich kommen, entstehen für Haus- und Wohnungseigentümer mit älterer Haustechnik Sanierungsauflagen und zwar
- Verbot + Umrüstung von Gas- und Ölheizungen
Grundlage: Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Start: ab 01/2024
Voraussetzung: Bundestagsbeschluss
- EU-Sanierungszwang von Wohngebäuden mit schlechteren Energieklassen, konkret ist eine Sanierung eines Wohngebäudes erforderlich
bis 2030 auf Energieklasse E
bis 2033 auf Energieklasse DGrundlage: Novelle der Gebäuderichtlinie (EPBD)
Start: ab 01/2024
Voraussetzung: Beschluss des EU-Parlamentes + EU-Rates
Der Großteil des Wohnungsbestandes in Deutschland sind ältere Bestandsbauten mit der Energieklasse E oder F (vgl. Energieausweis).
Sollten diese Vorhaben wie geplant umgesetzt werden, ist ein erheblicher Anteil des deutschen Wohnungsbestandes zeitnah energetisch zu sanieren. Die Hauptlast dürfte hier bei den privaten Vermietern liegen, die mehr als 60% des Wohnungsbestandes stellen.
Für Immobilien mit schlechteren Energieklassen werden voraussichtlich die Kaufpreise nachgeben.
1. Verbot von Gas- und Ölheizungen
Worum geht es beim Verbot für Gas- und Ölheizungen?
Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Dieses Ziel ist ohne die Sanierung des Gebäudebestandes nicht zu erreichen: 80% des Wärmebedarfes wird aktuell mit der Verbrennung von fossilen Brennstoffen produziert.
Die lange Lebensdauer einer Gas- oder Ölheizung (ca. 25 Jahre) passt nicht zu den gesetzten Klimazielen. Selbst im Jahr 2021 lag der Anteil von Gasheizungen bei neu installierten Heizungen noch bei 70 Prozent.
Daher will der Bundeswirtschaftsminister Habeck die notwendige Energiewende zeitlich vorziehen und vorschreiben, dass ab 2024 neu einzubauende Heizungen zu mind. 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Faktisch bedeutet das ein AUS für Gas-/Ölheizungen. Diese dürften ab 2024 nicht mehr NEU verbaut werden.