Neuer Gesetzesentwurf zum Mietrecht liegt vor, der eine weitere Verschärfung des Mietrechtes darstellen würde!
Mietpreisbremse - ohne neues Bundesgesetz ist Ende 2025 Schluss
Nach 10 Jahren laufen die aktuellen gesetzlichen Regelungen (§§ 556d ff. BGB) zur Mietpreisbremse am 31.12.2025 aus. Kommt kein neues Bundesgesetz zustande, gelten wieder die alten Regeln: es wird zur "Marktmiete" vermietet. In Berlin endet die Verordnung bereits in 05/2025. Die zuständige Senatsverwaltung arbeitet daran, die bestehende Verordnung zumindest bis 12/2025 zu verlängern. Für die Zeit danach benötigen die einzelnen Bundesländer - auch Berlin - ein neues Bundesgesetz!
Wer derzeit eine Wohnung anbietet oder sucht, erkennt sofort den Ernst der Lage: hunderte Bewerber innerhalb weniger Stunden auf ein akzeptables Mietangebot oder kein Durchdringen zum Vermieter für einen Besichtigungstermin.
In diesem Kontext halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass die Mietpreisbremse - wie ursprünglich vorgesehen - in diesem Jahr ersatzlos entfällt. Wir befürchten eine Verlängerung & Verschärfung der Regeln zur Miethöhe bei Neuvermietung. Dazu gibt es auch einen neuen Gesetzesentwurf, der je nach Verlauf bereits richtungsweisend sein könnte.
Neue Regelungen zur Mietpreisbremse liegen vor
Das Bundeskabinett hat in 12/2024 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der u. a. Folgendes vorsieht
- Verlängerungen der Mietpreisbremse bis 2029
- Ausweitung der Anwendung auf Wohnungen, die vor 10/2019 erstmals genutzt und vermietet wurden (bisherige Zeitgrenze 10/2014)
- möblierte Wohnungen: Möblierungszuschlag muss separat ausgewiesen werden.
Dies stellt eine deutliche Verschärfung der Regeln zur Mietpreisbremse dar! Denn was bisher als Neubau galt und deshalb frei von dieser Regulierung war, fiele zukünftig darunter! Die Pflicht zum Ausweis des Möblierungszuschlages soll den Mieter in die Lage versetzen, die dann anzugebende Nettokaltmiete mit dem Mietspiegel zu vergleichen.
Weiterhin neu:
Absenkung Mieterhöhung von bisher 15% auf 11% (Kappungsgrenze)
Kündigung bei Mietrückstand - Heilung nicht nur der fristlosen, sondern auch der fristgerechten Kündigung durch Ausgleich der Mietschulden innerhalb der Schonfrist (bisher bleibt die fristgerechte Kündigung gemäß einer BGH-Entscheidung bestehen)
Der Bundestag hat über den Entwurf debattiert und ihn an den Rechtsausschuss überwiesen. Es ist daher unklar, ob sich hierfür im Bundestag eine Mehrheit findet.
"Bezahlbares Wohnen" wird daher zu den TOP-Themen der Bundestagswahl am 23.02.2025 gehören.
Mit dem nächsten Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den einzelnen Vorhaben der Parteien zum Thema
- Mietrecht (Mietpreisbremse, Kurzzeitvermietung, Mietsteigerungen)
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch "Heizungsgesetz" genannt.