Geplantes Wohnungskataster soll erstmals den gesamten Wohnungsbestand erfassen. Vorgesehen ist eine zentrale Online-Datenerhebung für alle Eigentümer.
Der Berliner Senat plant die Einführung eines Wohnungskatasters in Berlin.
Noch vor der Abgeordnetenhauswahl soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden. Geplant ist eine zentrale, digitale Erfassung von Wohnungen und Mietdaten in Berlin.
Was ist das Wohnungskataster Berlin?
Das geplante Wohnungskataster Berlin ist eine zentrale Datenbank, in der künftig wesentliche Informationen über Wohnungen erfasst werden sollen. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Wohnfläche, Lage sowie – bei vermieteten Wohnungen – auch Mietdaten. Ziel ist es, einen möglichst vollständigen Überblick über den Wohnungsbestand in Berlin zu schaffen.
Nach den bisherigen Informationen soll eine zentrale Online-Erfassung eingeführt werden. Eigentümer sollen verpflichtet werden, bestimmte Angaben zu ihren Wohnungen zu melden.
Welche Daten konkret abgefragt werden, zeichnet sich bereits ab. Dazu gehören voraussichtlich insbesondere:
- Adresse
- Baujahr
- Wohnfläche und Anzahl der Zimmer
- Lage der Wohnung
- Miethöhe und Nebenkosten
- Angaben zu Modernisierungen
Müssen alle Eigentümer ihre Daten künftig melden?
Nach den aktuellen Planungen sollen alle Eigentümer künftig verpflichtet werden, Wohnungs- und Mietdaten zu melden – unabhängig davon, ob vermietet wird oder nicht.
Wofür sollen die Daten genutzt?
Das Wohnungskataster Berlin soll vor allem einen umfassenden Überblick über den Wohnungsbestand in Berlin schaffen.
Darüber hinaus sollen die Daten genutzt werden, um Mieten und Leerstand gezielter zu überprüfen und bestehende Regelungen effektiver durchzusetzen.
Auswirkungen auf Eigentümer
Für Eigentümer bedeutet das Vorhaben voraussichtlich zusätzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden. Künftig könnte es erforderlich werden, bestimmte Daten zu melden – etwa bei Vermietung (Miethöhe) oder sonstiger Änderungen. Das Wohnungskataster Berlin ändert nicht die bestehenden mietrechtlichen Vorschriften. Es schafft vielmehr eine Datengrundlage, auf deren Basis bestehende Regelungen künftig intensiver überprüft und durchgesetzt werden könnten.
Wie geht es weiter?
Für die Einführung des Wohnungskatasters Berlin ist zunächst ein entsprechendes Gesetz erforderlich.
Das Vorhaben befindet sich derzeit im politischen Prozess.
Vieles spricht dafür, dass das Thema in den kommenden Monaten weiter vorangetrieben wird.
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