Rauchmelder: Günstige Lebensversicherung
Jedes Jahr gibt in Deutschland ca. 400 Brandtote und mehr als 4.000 Brandverletzte mit beachtlichen Langzeitschäden. Die Sachschäden bewegen sich im Milliardenbereich.
Brandtote sind Rauchgastote
Die meisten Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Brandopfer sterben nicht an den Verbrennungen, sondern an einer Rauchgasvergiftung. Hierfür genügen bereits zwei bis drei Atemzüge des giftigen Qualmes. Im Schlaf ist der Geruchssinn stark beeinträchtigt, so dass der Mensch hiervon nicht aufwacht.
Brandursache: oft technischer Defekt
Die häufigste Brandursache ist nicht etwa fahrlässiges Verhalten, sondern ein technischer Defekt. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, um sich und andere Bewohner in Sicherheit zu bringen.
Pflicht zum Einbau ist Ländersache
In fast allen Bundesländern besteht mittlerweile die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Diese Verpflichtung ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den jeweiligen Landbauordnungen. Mit Ausnahme von Sachsen und Berlin steht in allen anderen Bundesländern bereits die Einbau bzw. Nachrüstverpflichtung.
Berlin 2014: Rauchwarnmelder werden Pflicht
Auch der Berliner Bausenator Michael Müller (SPD) plant nun die Pflicht zur Montage Rauchmelder in Wohnungsneubauten und als Nachrüstung im Altbaubestand.
Wer ist verantwortlich?
In der Regel ist der Eigentümer / Vermieter in der Verantwortung.
Warnmelder für Flur, Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer
Rauchwarnmelder werden an der Decke befestigt, denn dorthin steigt der Rauch zuerst. Moderne Warnmelder mit Lithium-Batterien haben eine Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren. Die Kosten liegen bei ca. 20 €.
Wartungskosten für Rauchmelder sind Betriebskosten
Diese Kosten sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nach § 2 Nr. 17 der BetrKVO umlagefähig.