Der Berliner Senat (SenSW) veröffentlichte in 06/2023 einen "einfachen" Mietspiegel. Was Vermieter*innen hierzu wissen müssen.
Wozu brauchen Vermieter*innen den Berliner Mietspiegel?
Ein Mietspiegel beinhaltet die "ortsüblichen Vergleichsmieten" in Tabellenform. Diese sind sortiert nach Lage, Baualter, Größe, Ausstattung und vieles mehr. Damit ist ein Mietspiegel das wichtigste Instrumentzur Berechnung einer Mieterhöhung (§§ 558 ff. BGB) zur Ermittlung der legalen Miete bei Vermietungen (Mietpreisbremse §§ 556d ff. BGB) für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin (ohne Sozialwohnungen).
Der Mietspiegel gilt übrigens nicht für:
- selbstgenutztes Wohneigentum
- Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern
- Neubauwohnungen, die ab dem 1.1.2018 bezugsfertig geworden sind
- preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen
- Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.
Was ist das Problem an einem "einfachen" Mietspiegel?
Der "einfache" Mietspiegel ist an kein besonderes Verfahren bei seiner Erstellung gebunden. Damit kommt diesen Mieten eine geringere Beweiskraft zu als den Mieten eines "qualifizierten" Mietspiegels.
Das bedeutet für die Vermieter-Praxis eine weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Durchsetzbarkeit von Mieterhöhungen und Festlegung der legalen Neuvertragsmieten. Im April 2024 soll dann endlich ein neuer "qualifizierter" Mietspiegel erscheinen.
Bis dahin kann im Rechtsstreit ein einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage verwendet werden.
Berliner*innen brauchen einen qualifizierten Mietspiegel für Rechtssicherheit
Denn dieser wird nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Prozedere (Mietspiegel-Verordnung / MsV) erstellt.
Es erfolgt eine aufwendige Datenerhebung, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet wird.
Service für HEV-Berlin Mitglieder - neue Vorlagen & Beratung im Einzelfall
Sie finden aktualisierte Vorlagen für eine Mieterhöhung sowie eine "Anleitung zur Mietanpassung" in unserem Formular-Center (Sofort-Download - 24/7).
Wir informieren Sie auch über mögliche Anwendungsprobleme im Einzelfall. Bitte vereinbaren Sie hierzu kurzfristig einen Beratungstermin.
Gleiches gilt für die Berechnung von Neuvertragsmieten, Staffelmieten, Möblierungszuschlägen und Anwendung der "Mietpreisbremse" und vieles mehr.
Wir freuen uns auf Sie!