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Mietenkataster beschlossen & Online-Meldeportal für Mieter gestartet

Das Mietenkataster ist beschlossen. Gleichzeitig steht Mietern ein neues Online-Meldeportal zur Verfügung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Stand.

 

Wohnungskataster Berlin

Vor wenigen Wochen hatten wir über die Pläne des Berliner Senats zur Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters berichtet.

Inzwischen hat das Berliner Abgeordnetenhaus das entsprechende Gesetz beschlossen. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt erfolgt. Bis Eigentümer tatsächlich Daten melden müssen, sind jedoch noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich.

 

Ist das Wohnungskataster jetzt beschlossen?

Ja. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Gesetz beschlossen und damit die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters geschaffen.

 

Müssen Eigentümer jetzt bereits Daten melden?

Nein. Mit dem Gesetz beginnt die Datenerhebung noch nicht. Vor der praktischen Umsetzung muss zunächst eine Rechtsverordnung erlassen werden. Erst sie wird unter anderem regeln,

  • welche Daten konkret zu melden sind,
  • in welcher Form die Meldung erfolgen muss,
  • welche Fristen gelten
  • und wie das Verfahren technisch umgesetzt wird.

Erst danach kann die Datenerhebung beginnen.

 

Welche Daten sollen künftig gemeldet werden?

Das Gesetz sieht die Erhebung verschiedener wohnungs- und mietbezogener Daten vor.

Welche Angaben Eigentümer künftig tatsächlich machen müssen, wird jedoch erst die noch ausstehende Rechtsverordnung im Einzelnen festlegen.

 

Muss künftig auch der Mietvertrag hochgeladen werden?

Nach dem derzeitigen Stand nein.

Die zunächst diskutierte Verpflichtung, den Mietvertrag hochzuladen, wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.

 

Muss ich Angaben machen, wenn ich mich dadurch selbst belasten würde?

Nach den Gesetzesmaterialien ist der verfassungsrechtliche Grundsatz zu beachten, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.

Welche Auswirkungen dieser Grundsatz auf einzelne Auskunftspflichten haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen und wird voraussichtlich erst durch die praktische Anwendung des Gesetzes und die Rechtsprechung geklärt werden.

 

Was ist außerdem neu?

Unabhängig vom Wohnungskataster hat das Land Berlin inzwischen ein Online-Meldeportal eingerichtet.

Dort können Mieter den zuständigen Behörden Hinweise auf eine aus ihrer Sicht überhöhte Miete übermitteln. Die Bezirksämter prüfen anschließend, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Gesetz wurde die rechtliche Grundlage geschaffen.

Bis Eigentümer tatsächlich Daten melden müssen, sind jedoch noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich. Insbesondere bleibt abzuwarten, welche konkreten Vorgaben die angekündigte Rechtsverordnung enthalten wird.

 

HEV-Mitglieder: Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen und ber alle wesentlichen Änderungen berichten.