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Grundsteuer-Reform startet in 2022

Eigentümer*innen müssen Finanzämtern eigenständig & fristgerecht Daten melden.

In Kürze tritt das neue Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) in Kraft. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die bisherige Berechnungsform der Grundsteuer nach Einheitswerten nicht mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.

Damit müssen sämtliche Grundstücke und Immobilien Deutschlands zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden.

Wichtig: Eigentümer*innen müssen aktiv mitwirken und dem Finanzamt selbständig bestimmte Daten zur Immobilie elektronisch melden.

 

Welche Daten sind dem Finanzamt zu melden?

Bei Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern und Miethäusern sind folgende Angaben zu melden:

  • Steuernummer (wie bisher)
  • Lage des Grundstückes (Straße und Haus-Nr.)
  • Grundstücksart
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert in Euro pro qm
  • Wohnfläche
  • Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen
  • Baujahr
  • Anzahl der Garagen- bzw. Tiefgaragenstellplätze

Unerheblich ist, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet ist.

Schwieriger wird es für Eigentümer von Geschäftsgrundstücken nach § 250 Abs. 3 BewG. Diese müssen auch Angaben zur Brutto-Grundfläche machen, die regelmäßig nicht vorliegen.

 

Wie sind die Daten dem Finanzamt zu melden?

Sämtliche Angaben müssen elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Eigentümer*innen müssen in Eigeninitiative eine entsprechende Feststellungserklärung dem zuständigen Finanzamt übermitteln. Es werden keine eigenen Aufforderungsschreiben der Finanzbehörde versendet.

Stichtag ist hierbei der 01.01.2022. Das ist jedoch nicht die Abgabefrist, sondern lediglich der zeitliche Bewertungsbezugspunkt. Die neue Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen. Zuvor erhalten Eigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid.

 

Wann sind die Daten zu melden?

Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Eigentümer*innen haben hiernach vier Monate Zeit, ihre Erklärungen dem Finanzamt gegenüber abzugeben. Wir informieren unsere Mitglieder rechtzeitig, ab wann die Daten dem Finanzamt konkret zu melden sind. Derzeit sind noch keine Formulare der Finanzbehörden verfügbar.

 

HEV-TIPP: Beantragen Sie bereits jetzt einen (kostenlosen) Zugang zu ELSTER (Steuer-Online-Plattform), falls Sie noch keinen haben. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten und dauert derzeit ca. 10 Tage.

Registrierung erfolgt hier: https://www.elster.de/eportal/start

Dann sind Sie bereits startbereit zur Abgabe Ihrer Erklärung.

 

Allein in Berlin unterliegen schätzungsweise 850.000 Immobilien dieser Neubewertung.

Sie benötigen Hilfe?

Wir informieren unsere Mitglieder rechtzeitig, wann die Abgabefrist startet und wann sie endet.

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