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Energieausweis – Änderungen ab dem 01.05.2014

Neue Energieeinsparverordnung

Die geänderte ENEV 2014tritt am 1. Mai 2014 in Kraft und bringt Neuerungen für den Energieausweis.

Wie sehen neue Energieausweise aus?

Die neuen Ausweise sind mit einem Buchstabenlabel versehen, vergleichbar mit den Effizienzklassen bei Elektrogeräten. Folgende Energiekennwerte werden dem jeweiligen Buchstabenlabel zugeordnet:

Energieeffizienzklasse Endenergie (kWh/(qm*a))
A+ < 30
A < 50
B < 75
C < 100
D < 130
E < 160
F < 200
G < 250
H > 250

Registriernummern

Jeder neue Energieausweis erhält eine Registriernummer, die behördlich vergeben und erfasst wird.

Kontrolle durch Behörden

Über die Registriernummern werden Stichprobenkontrollen ermöglicht, die aufgrund von EU-Vorgaben erforderlich sind. Die Behörde meldet sich hierzu beim Aussteller des Energieausweises und überprüft den Ausweis auf Plausibilität oder führt ggf. auch eine Begehung am Objekt durch.

Was ist sonst zu beachten?

Potentiellen Mietern oder Käufern ist bereits bei der Besichtigung eine Kopie des Energieausweises zu übergeben. Auch ein Aushang an gut sichtbarer Stelle soll hierfür auch ausreichend sein. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages muss den Mietern bzw. Käufern eine Kopie des Energieausweises übergeben werden.

Immobilienanzeigen

Inserate in kommerziellen Medien (Imobilienportale, Tageszeitungen) müssen – wenn ein Energieausweis vorliegt – folgende Angaben enthalten:

– Art des Energieausweise (Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis)
– Energiekennwert
– Art der Heizung
– Baujahr
– Buchstabenlabel / Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

ACHTUNG: Wenn Sie noch einen alten, gültigen Energieausweis (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) haben, sind Sie nicht zur Ermittlung des Buchstabenlabels (A+ bis H) verpflichtet. Das sollten Sie auch nicht tun, um sich keinen haftungsrechtlichen Problemen auszusetzen.

Das Fehlen der Angaben – obwohl ein Energieausweis besteht – kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Allerdings werden diese erst ab dem 01.05.2015 sanktioniert.

Angebote in kostenlosen Kleinanzeigen oder ein Aushang am Schwarzen Brett sind ohne diese Angaben möglich.

Bitte beachten Sie: bereits erstellte Energieausweise bleiben in der bisherigen Form bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer wirksam.