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CO2-Steuer - Vermieter Beteiligung startet 2023

Neue Regelung zur Kostenverteilung CO2 Steuer zwischen Mieter und Vermieter. 

 

Auf fast alle Vermieter kommt ab 01/2023 eine Kostenbeteiligung bezüglich der in den Heiz- und Warmwasserkosten enthalten CO2-Steuer zu. 

Die Verteilung der Kosten soll nun über ein Stufenmodell erfolgen: je besser das Haus gedämmt ist, desto weniger muss sich der Vermieter an den CO2-Kosten seines Mieters beteiligen. Hierauf einigten sich gestern der Wirtschaftsminister Robert Habeck, die Bauministerin Klara Geywitz und der der Justizminister Marco Buschmann. 

Um welche Kosten geht es?

In Deutschland wird bereits seit 2021 eine CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe (Erdgas und Öl) erhoben. Die Einführung dieser Steuer ist eine Maßnahme zur Einsparung klimaschädlicher Schadstoffe. Wer also seine Wohnung mit Erdgas oder Erdgas beheizt, zahlt bereits diese Kosten. Aktuell ist die in den Heiz- und Warmwasserkosten enthaltende CO2-Steuer komplett vom Mieter zu tragen. Dies wird sich in Kürze ändern!

 

Wie hoch ist die CO2-Steuer?

Das regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): pro verbrauchter Tonne CO2 fallen derzeit 30 € an und steigert sich auf 55 € pro Tonne in 2025.

 

Welche konkreten Preissteigerungen kommen durch die CO2-Steuer auf Verbraucher zu?

Mit folgenden Preissteigerungen wegen der CO2-Steuer haben Nutzer zu rechnen:

 

Wohnbeispiele (normaler Bauzustand)

(Berechnung Preissteigerung durch die CO2-SteuerNicht abgebildet sind weitere Preissteigerungen der Grundpreise für Erdgas- und Öllieferungen).

 

Wohnung 90 qm 

Gasheizung (12.000 kWh)

2022 =   72 € pro Jahr

2025 = 132 € pro Jahr

Ölheizung (1500 l Heizöl)

2022 = 117 € pro Jahr

2025 = 215 € pro Jahr

 

Einfamilienhaus – Gasheizung - Verbrauch = 20.000 kWh

2022 = ca. 120 € pro Jahr

2025 = ca. 220 € pro Jahr  

 

Einfamilienhaus – Ölheizung - Verbrauch = 2.500 Liter Heizöl

2022 = 195 € pro Jahr

2025 = 358 € pro Jahr  

 

AB 2023 sollen Vermieter sich an den Kosten der CO2-Steuer nach dem Stufenmodell beteiligen.

 

Wie sieht die Kostenverteilung nach dem 10-Stufenmodell aus?

Das Stufenmodell basiert auf den CO2-Emissionen der Immobilie. Wie hoch die Kostenbeteiligung des Vermieters ist, hängt also von der Gebäude-Energie-Klasse ab.  Diese muss zunächst ermittelt werdne. Je schlechter der energetische Zustand des Hauses bezüglich Dämmung, Fenster, Heizung, desto höher ist die Vermieterbeteiligung.

 

Beispiel: In der schlechtesten Energieklasse (jährlicher Ausstoß mehr als 52 Kilogramm CO2 pro qm) müssen Vermieter 90 Prozent der in den Heiz- und

Warmwasserkosten enthaltenen CO2-Steuer übernehmen. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab.

In der besten Energieklasse (Verbrauch unter 12 Kilogramm CO2 pro qm) muss der Mieter die CO2-Steuer allein tragen.

 

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Für welche Objekte gilt das Stufenmodell?

Es gilt für alle Wohngebäude (Wohnungen, Einfamilienhäuser etc. ) und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen diese Brennstoffe genutzt werden. Für denkmalgeschützte Gebäude und Milieuschutz-Gebieten soll es Ausnahmen geben. Hier kann der Vermieter nicht ohne weiteres energetisch sanieren. Bei Gewerberäumen soll eine 50:50 Verteilung erfolgen.

 

Wie soll das praktisch abgewickelt werden?

Die Festlegung der vom Mieter bzw. Vermieter pro Wohnung  zu tragenden CO2- Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Bezieht der Mieter vertragsgemäß selbst die Energie (z. B: Wohneinheit ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet oder Mieter befüllt den Öltank des Einfamilienhauses auf eigene Kosten), so hat der Mieter einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen den Vermieter.

Warum sollen sich Vermieter an diesen Kosten beteiligen?

Diese Frage wurde äußerst kontrovers diskutiert. Bei der in den Heiz- und Warmwasserkosten enthaltenen CO2-Steuer handelt es sich um Verbrauchskosten des Mieters, auf die der Vermieter in Bezug auf Heiz-und Duschverhalten keinen Einfluss hat. Die Politik sieht jedoch auch den Vermieter in der Pflicht: Mieter haben keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes und müssten auch bei sparsamen Heizverhalten die CO2 Steuer allein tragen.  Die Kostenbelastung soll einen wichtigen Anreiz darstellen, energetische Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

Das Stufenmodell soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. 

Derzeit wird noch geprüft, eine Umstellung auf ein Modell auf Grundlage von Energieausweisen möglich ist. Das würde die Handhabung voraussichtlich vereinfachen.