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Berliner Mietendeckel: Keine Miete mehr für Tiefgaragen und Parkplätze?

Logo ImmobilienScout24 Dieser Fachartikel ist die Fortsetzung des ImmobilienScout24 Newsletter-Beitrags vom 27. April 2020 für Immobilieneigentümer.

Das MietenWoG Bln enthält neue Mietobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Zuschläge für sonstige vom Vermieter zur Verfügung gestellte Gegenstände sind nicht mehr erlaubt.

Was passiert mit jetzt Bestandsverträgen?

Bußgelder bis zu 2.000 € pro Wohnung drohen bei Verstößen!

 

Zuschläge für Möblierung, Stellplätze und Garagen

Das Erheben von Zuschlägen war bisher rechtlich nicht zu bestanden, wenn diese der Höhe nach angemessen waren. Gesetzliche Mietpreisvorgaben gab es hierfür nicht. Die Höhe von Stellplatz - oder Garagenmieten richtete sich nach dem sonstigen Wohnkomfort und/ oder dem Parkplatzangebot vor Ort. Für eine Möblierung konnten ca. 2% des Zeitwertes der Möbel (LG Berlin, AZ 63 S 365/01 ) als Mietzuschlag veranschlagt werden.

Daher waren auch in Berlin Zuschläge für 

  • Parkplätze (Tiefgaragen oder Außenbereich) & Garagen
  • Möblierung oder teilgewerbliche Nutzung
  • separate Gärten

üblich und rechtlich zulässig.

Welche Zuschläge erlaubt der „Berliner Mietendeckel“ noch?

Der Wortlaut des Gesetzes sagt bereits: "Miete im Sinne dieses Gesetzes ist die Nettokaltmiete einschließlich aller etwaigen Zuschläge“ (§ 3 Abs. 1 MietenWoG Bln). Lediglich ein Zuschlag für eine moderne Ausstattung + Modernisierung nach dem 18.06.2019 von je 1 €/qm max sind denkbar. Weitere Zuschläge wie für eine teilgewerbliche Nutzung oder Möblierung der Wohnung fallen ersatzlos weg.

Prüfen Sie jetzt, wie viel Miete Sie ab dem 23.11.2020 noch verlangen dürfen:

Mietendeckel Rechner

Was passiert nun mit meiner Stellplatz- oder Garagenmiete?

Die neue Ausführungsverordnung (AV-MietenWoG Bln) ist am 17.04.02020 erschienen und regelt genau diese Frage. 
Auszug aus der AV-MietenWoG Bln  (3.5. AV-MietenWoG Bln):


Falls nicht zusätzlich außerhalb des Mietvertrages Nutzungsvereinbarungen über vom Vermieter bereitgestellte Gegenstände (zum Beispiel Nutzungsvereinbarung über einen Parkplatz) getroffen wurden, umfasst die Nettokaltmiete im Sinne dieses Gesetzes die Gebrauchsüberlassung sämtlicher vom Vermieter gestellten Gegenstände.


 

Keine Parkplatzmiete mehr im Wohnraum-Mietvertrag!
Bei der Neu- oder Wiedervermietung einer Wohnung / Einfamilienhaus darf in einem einheitlichen Mietvertrag kein zusätzliches Entgelt für Stellplätze (Garagen) mehr verlangt werden.  Allenfalls ein separater Mietvertrag - der für beide Seiten aber nachteilig sein kann - ist gegen zusätzliche Miete möglich.

Bei Bestandsmietverträgen (Vertragsschluss vor dem 23.02.2020) darf die in einem einheitlichen Mietvertrag vereinbarte Stellplatzmiete noch bis zum 23.11.2020 ungeprüft vereinnahmt werden.

 

Zusammenfassung

 

Neuverträge: Es dürfen ab sofort keinerlei sonstige Zuschläge erhoben werden!
Bestandsverträge: Vermieter verlieren ab dem 23.11.2020 diese Zuschläge, wenn ihre Miete eine sog. "überhöhte Miete" i. S. d. § 5 MietenWoG Bln ist.

Selbstrechnendes PDF zum Ausdrucken

Altvertrag

Sie wollen wissen, ob Sie Ihre Miete ab dem 23.11.2020 absenken müssen?

Schätzungen zufolge müssen mindestens 340.000 Berliner Vermieter die bisherige Miete reduzieren. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, drohen empfindliche Bußgelder. 

Prüfen Sie jetzt, wie viel Miete Sie als Vermieter noch verlangen dürfen.

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