Möblierte Kurzzeitmiete -
Wohnen auf Zeit

  • Spezieller Mietvertrag für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch
  • Praxisleitfaden mit den wichtigsten Hinweisen
  • Rechtsberatung im Rahmen der Mitgliedschaft
Icon Preis
online Mitgliedsantrag in nur 3 Minuten fertig verschlüsselte Verbindung

Unser Angebot für die möblierte Kurzzeitmiete

Mieterhöhung Vorlage

Mietvertrag für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch + Leitfaden + Rechtsberatung

  • rechtlich geprüfte Vertragsvorlage nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
  • Leitfaden mit den wichtigsten Voraussetzungen und praktischen Hinweisen
  • erste rechtliche Einordnung Ihres individuellen Falls (im Rahmen der KOMPEKT-Mitgliedschaft)
  • sofort als Download verfügbar
  • einfach am Computer ausfüllbar
  • mehrfach verwendbar
Jetzt Mitglied werden - ab 135 €

Wichtige Hinweise zur möblierten Kurzzeitmiete

Entscheidend ist nicht, was über dem Mietvertrag steht!

Ob "möblierte Kurzzeitmiete", "wohnen auf Zeit" oder "Wohnraum im vorübergehenden Gebrauch" - die Bezeichnung des Vertrags allein ist rechtlich unerheblich. Entscheidend ist, ob Die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB tatsächlich vorliegen. Insbesondere muss ein besonderer, zeitlich begrenzter Wohnbedarf des Mietens bestehen.

Bei fehlenden Voraussetzungen drohen erhebliche Folgen:

  • Die Befristung kann unwirksam sein - das Mietverhältnis besteht möglicherweise unbefristet fort.
  • Die vereinbarte Miete kann der Mietpreisbremse unterliegen.
  • Es drohen Rückforderungsansprüche des Mieters.
  • Der Mieter kann sich auf die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften rufen.
  • Ein falsch gestaltetes Mietverhältnis lässt sich nicht durch die bloße Bezeichnung als "Wohnen auf Zeit" absichern.

Wissenswertes zur möblierten Kurzzeitmiete

Frage 1

Wissen 1

Frage 2

Wissen 2