Berliner Vermieter sichern sich nun mit speziellen Klauseln vertraglich ab!
Neue Vorlage
Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Berliner Vermieter Ihre Wohnung ausschließlich zur "Mietendeckel-Miete" vermieten, verbleibt es selbst im Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (Mieten WoG Bln) bei dieser (geringen) Miethöhe. Denn es gibt rechtlich keine Möglichkeit, wegen des Wegfalls des "Mietendeckels" eine neue Marktmiete zu verlangen.
Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das MietenWoG Bln.
Daher sollten Berliner Vermieter im Mietvertrag zusätzlich eine Miete vereinbaren, die für den Fall des Scheiterns des Gesetzes gilt.
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