Schnell & rechtssicher die Höchstmiete (Berliner Mietendeckel) berechnen!
Sehr häufig nachgefragt!
Vermeiden Sie ein Bußgeld wegen zu hoher Miete!
Wir prüfen für Sie, wie hoch Ihre Miete bei einer Vermietung tatsächlich sein darf!
Denn in Berlin gibt es gesetzlichen Vorgaben (Mietengesetz Berlin), wie hoch die Miete sein darf!
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exklusiv für HEV-Mitglieder
Schon ab 65 EUR/ Jahr alle Vorteile nutzen!
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Bußgeld bis zu 500.00 € möglich.
Gesetzesnovelle XY
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Hintergrund
Nach dem „Berliner Mietendeckel“ dürfen Berlin Vermieter ihre Wohnung nur noch zu einem bestimmen Höchstpreis am Markt anbieten und vermieten.
Eine per Gesetz festgelegte Mietobergrenze darf dabei nicht überschritten werden! Dies gilt für ca. 1,5 Mio freifinanzierten Wohnungen seit dem 01.01.2019.
Eine Überschreitung der zulässigen Miete kann teuer werden, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ermittlung der richtigen Miethöhe
Damit Sie Ärger vermeiden ist es sehr wichtig, die rechtlich zulässige Miete (Höchstmiete) zu ermitteln.
Bei einer Wiedervermietung darf der Vermieter grundsätzlich nur noch die Miete des Vormieters nehmen. Der neue Mieter soll also nicht mehr zahlen müssen, als der bisherige Mieter. Allerdings ist zusätzlich die sog. „Mietobergrenze“ zu beachten, die keinesfalls überschritten werden darf. Ist die bisherige Miete also höher als die erlaubte „Höchstmiete“, muss der Vermieter die neue Miete auf das zulässige Maß absenken.
Wir berechnen die zulässige Höchstmiete
Bei einer Erstvermietung - weil Sie zB Ihre Wohnung bisher selbst nutzten, existiert keine Vormiete, die zu beachten wäre. In diesem Fall berechnen wir Ihre zulässige Höchstmiete im konkreten Einzelfall.
Auch alte Bestandsmieten können vom Mieter rechtlich überprüft werden. Beim Überschreiten der Mietobergrenze muss die Miete abgesenkt werden!
Folgen bei überhöhter Miete
Ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Deckelung der Mieten kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Das sollten Sie als Vermieter unbedingt vermeiden!
Im Falle einer überhöhten Miete kann jeder Mieter eine Absenkung seiner Miete auf das zulässige Maß verlangen! Dazu muss sich der Mieter auch nicht (zuerst) an Sie als Vermieter wenden, sondern kann direkt einen entsprechenden Antrag (Überprüfung und Absenkung der Miete) beim zuständigen Bezirksamt stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Vermieter einen entsprechenden behördlichen Bescheid (Verwaltungsakt).
Hiergegen kann der Vermieter innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen, der entsprechend begründet sein muss.