Denken Sie jetzt an die Zeit nach dem "Berliner Mietendeckel".
Vereinbaren Sie zusätzlich eine höhere Miete (sogenannte Schattenmiete) für den Fall der Unwirksamkeit.
In Berlin gibt es seit Einführung des "Berliner Mietendeckels" neue Mietobergrenzen.
Diese "Mietendeckelmieten" liegen ca. 40 % unter den bisherigen Marktmieten.
Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Gesetz (MietenWoG Bln) und es sind hiergegen Klagen eingereicht.
Es kann daher sein, dass das Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklärt wird.
Das ist eine reine Rechtsfrage und hat nichts mit dem Rücktritt der früheren Senatorin Frau Lompscher zu tun.
Den Fall des Scheiterns des Gesetzes sollten Sie im Mietvertrag berücksichtigt haben.
Nur so haben Sie sofort Anspruch auf eine höhere Miete.

Ihre Vorteile:
- kostenfreier Mietvertrag mit "Mietendeckelklausel"
- höhere Schattenmiete & Nachzahlungsklausel bei Verfassungswidrigkeit
- Vermeidung von hohen Bußgeldern wegen zu hoher Mieten (§§ 6, 7, 11 MietenWoG Bln)
- Beratung zur Berechnung der BGB - Miete (Schattenmiete)
- Ermittlung der korrekten Mietendeckel-Miete
- Vertragsgestaltung (befristet / unbefristet / Zeitverträge)
- Kostenersparnis bei Rechtsberatung durch jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag (§ 2 RVG)
Berliner Vermieter dürfen sich für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes eine höhere Miete versprechen lassen.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.03.2020 in Bezug auf Neuvermietung
BVerfG AZ: 1 BvQ 15/20
Bekannt aus Presse & TV