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Rechtsberatung

Wie gehe ich richtig gegen Pflichtverletzungen des Mieters vor?

Nicht jede Pflichtverletzung berechtigt zur Abmahnung oder gar fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Welche Maßnahmen angezeigt sind, beurteilt sich stets nach der konkreten Sachlage. Bei schweren Pflichtverletzungen ist jedoch ein schnelles Handeln wichtig.

Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung zur Rechtslage und besprechen die weitere Vorgehensweise.

Schwerpunkte unser Beratungstätigkeit

  • unpünktliche Mietzahlung
  • unerlaubte Untervermietung
  • Beschädigungen an der Mietsache durch den Mieter
  • kein Zutritt zur Wohnungsbesichtigung trotz Ankündigung
  • Überlegung der Wohnung durch Aufnahme von Familienangehörigen
  • keine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung
  • unerlaubte bauliche Maßnahmen

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