Schnell-Check - Wer hat wann & was zu tun? Fall-Beispiele, Härtefallregelung, Mieterhöhungen wegen Modernisierung, Förderung.
Wichtige Antworten auf Eigentümer + Vermieter-Fragen
Ab dem 01.01.2024 gelten die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch "Heizungsgesetz" genannt. Denn Deutschland will bis 2045 Klimaneutralität erreicht haben. Es bleibt dabei: auf lange Sicht kommt das Aus für Gas- und Ölheizungen. Derzeit wird hierzulande zu rund 75 % mit Öl oder Erdgas geheizt. Dieses Gesetz enthält auch Vorschriften für Neubauten, auf die hier aber nicht näher eingangen wird.
Kurz-CHECK *
Wichtige Vorgaben für Gas- und Ölheizungen:
- Neue Heizungen müssen mit mind. 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, sobald ein "Wärmeplan" existiert.
- Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen bis zum 31.12.2044 (Ausnahme: Heizungen älter als 30 Jahre, die keine Niedrigtemperaturheizungenen oder Brennwertkessel sind) TIPP: Schornsteinfeger fragen.
- Defekte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden.
- Bevor die Kommune selbst keinen „Wärmeplan“ für das Gemeindegebiete entwickelt hat, sind auch im Havariefall (Heizung irreparabel) "Übergangslösungen" erlaubt.
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Was meint "Wärmeplan" der Gemeinde?
Zunächst einmal sind die Kommunen verpflichtet, einen „Wärmeplan“ aufzustellen. Dies soll dem Bürger sagen, ob in seiner Region ein Fern- oder Nahwärmeanschluss denkbar ist und welche Energie hierfür zukünftig zur Verfügung gestellt werden kann.
Fristen für die Erstellung durch die jeweilige Gemeinde (§ 71 Abs. 8 GEG)
- weniger als 100.000 Einwohner bis 06/2026
- mehr als 100.000 Einwohner bis 06/2028
Bevor es keinen "Wärmeplan" der Gemeinde gibt, bestehen "Übergangslösungen" - vgl. auch nachfolgende Praxis-Beispiele
Die häufigsten Praxis-Beispiele für Erdgas- und Ölheizungen im Überblick*: